Reitbuch

RFV Dortmund Süd e. V.

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reit- und Fahrverein Dortmund-Süd e.V.

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Reit-und Fahrverein Dortmund-Süd und dem/der Reitschüler*in bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Der Reitunterricht kann im Rahmen eines Reitschulabos sowie individuell vereinbart werden.

Im Reitschulabo erfolgt die Zuweisung der Stammplätze durch den Reit-und Fahrverein Dortmund-Süd. Im Reitschulabo findet der Reitunterricht während der Schulzeit einmal pro Woche statt, in den Schulferien findet regulär kein Unterricht statt. Wenn Unterricht während der Schulferien zusätzlich angeboten wird, kann dieser über die Wertkarte zusätzlich gebucht werden.

Der Unterricht kann als Reitstunde oder als Theorieunterricht bzw. Praxis am Pferd erfolgen. Diese Entscheidung obliegt den Reitlehrern.

Eine Gruppenstunde dauert 45 Minuten, eine Einzelstunde 30 Minuten, eine Kinderlongenstunde 25 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich eine angemessene Zeit (typischerweise 30 Minuten) vor Beginn der Reitstunde an der Reithalle melden soll.

Die Entscheidung der Anzahl von Reitern in einer Gruppe obliegt den Reitlehrern/Übungsleitern. Die Einteilung der Schulpferde erfolgt durch die/den Reitlehrer*in.

Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.

3.) Helmpflicht

Alle Reiter*innen müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen.

4.) Ausrüstung der Reiter*innen

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

5.) Auskunftspflicht

Die Reitschüler*innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.

Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 80kg.

6.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden.

Das Reitabo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien weniger Termine im Monat stattfinden. Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.

7.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.

8.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Anmeldung zu individuellen Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Reitbuch. Diese können ebenfalls online bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Im Reitschulabo können Reitstunden, die 24 Stunden vorher abgesagt werden, innerhalb von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so werden die Reitstunden dennoch voll berechnet. Die Absage sollte möglichst frühzeitig im Reitbuch erfolgen, damit der Platz für andere wieder frei ist.

Bei kurzfristiger Absage oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.

9.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos

Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Zuweisung eines Stammplatzes durch den Reit-und Fahrverein Dortmund-Süd und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und ist dem Reitschulbetrieb schriftlich mitzuteilen. Die Mindestlaufzeit für Abonnements beträgt 3 Monate.

10.) Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung

Die Teilnahme/Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Veranstalter Reit-und Fahrverein Dortmund-Süd, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Eine private Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung werden empfohlen. Reit-und Fahrverein Dortmund-Süd haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

Die Aufsichts- und Haftungspflicht der Erziehungsberechtigten bleibt bestehen/unberührt.